§ 4
Beiträge
(1) Die Höhe der Mitgliedsbeiträge ergibt sich aus dieser Beitragsordnung. Diese wird von der Geschäftsführung bis zum 30. September eines jeden Jahres für das folgende Jahr erstellt und dem Präsidium vorgelegt. Widerspricht das Präsidium nicht binnen 1 Monats, tritt die Beitragsordnung in Kraft. Sie wird sodann den Mitgliedern des Vereins per Aushang im Club öffentlich bekannt gemacht.
Die Geschäftsführung kann in der Beitragsordnung Personen oder Personengruppen besondere Vergünstigungen gewähren.
(2) Beiträge für die Mitgliedschaft im BGCCM für das Jahr 2024 Mitgliedsart | Monatsbeitrag pro Mitglied |
Vollmitgliedschaft | € 187,00 |
Vollmitgliedschaft auf Aktien | € 167,00 |
Mitgliedschaft wochentags | € 157,00 |
Young Executive (32. – 35. Lebensjahr) | € 157,00 |
Associate Member (28. – 31. Lebensjahr) | € 115,00 |
Young Member (19. – 27. Lebensjahr) | € 62,00 |
Junioren bis 18 Jahre | € 30,00 |
- Eine einmalige Bearbeitungsgebühr für neue Mitglieder der Beitragsgruppen A. bis G. beträgt € 180,00. Für Neumitglieder der Beitragsgruppe H (Junioren bis 18. Jahre) werden keine Bearbeitungsgebühren erhoben.
- Alle oben genannten Mitgliedschaften, außer Junioren, verstehen sich zuzüglich 59,- € Verbandsabgaben.
- Jahresbeiträge für Mitglieder, die vor dem 1.1.20 Mitglied im BGCCM wurden, entnehmen die Jahresbeiträge bitte dem Aushang im Club.